Vorsorgeanalyse – Besoldung, Beihilfe & Versicherungsbedarf
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Netto-Berechnung erfolgt automatisch.
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Besonders junge Beamte sind für den Fall der Dienstunfähigkeit nicht ausreichend versorgt. Als Voraussetzung für einen Versorgungsanspruch müssen mindestens fünf Dienstjahre zurückgelegt worden sein, es sei denn, die Dienstunfähigkeit ist eine Folge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung.
Ebenfalls hat der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn einen Rechtsanspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr gewährt dem Beamten eine Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen.
Folgend informieren wir Sie über die Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit, Pension und im Krankheitsfall. Dabei werden wir Ihnen ebenfalls die existenzbedrohenden Risiken und unsere Lösung zur Absicherung dieser Bereiche aufzeigen.
Stand: 25.04.2025
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